WERDEN SIE TOHA-HÄNDLER!

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Häufige Fragen und Antworten

Beim Kauf eines EU-Fahrzeugs können Sie - je nach Marke und Modell - bis zu 40% (bei leichten Nutzfahrzeugen teilweise noch mehr) gegenüber der UVP* sparen.

*UVP = unverbindliche Preisempfehlung des jeweiligen Herstellers oder Importeurs in Deutschland (ohne Transportkosten)

In manchen Ländern Europas werden Neuwagen wesentlich höher besteuert, beispielsweise mit Luxussteuern, Verbrauchssteuern oder höheren Mehrwertsteuersätzen. Auch Wechselkursunterschiede nutzen wir, um Ihnen Fahrzeuge zu Top-Konditionen anbieten zu können.

Da die Fahrzeughersteller trotz dieser Steuerbelastung und unterschiedlicher Durchschnittseinkommen die Fahrzeuge zu einigermaßen erschwinglichen Preisen anbieten möchten, ist der Netto-Werksabgabepreis oft deutlich niedriger als in Deutschland. Besonders die deutschen Hersteller versuchen im europäischen Ausland, nicht nur durch den technischen Vorsprung, sondern auch durch attraktive Preise Marktanteile zu gewinnen.

Zusätzlich werden Fahrzeuge häufig besser ausgestattet oder Ausstattungen werden günstiger angeboten wie in Deutschland. Außerdem gibt es regelmäßig Sonderaktionen für begrenzte Zeiträume, die weitere Preisvorteile bieten. TOHA verwaltet in seinem Fahrzeugkonfigurator regelmäßig mehr als 2.000 solcher Aktionen aus der gesamten EU.

Zusätzlich profitieren Sie von unseren guten Einkaufskonditionen als Großabnehmer, die wir an unsere Kunden weitergeben.

Mit anderen Worten: Sie sparen bares Geld durch den TOHA CarConfigurator, der die unterschiedlichen Werksabgabepreise, unsere Großabnehmerkonditionen und die unterschiedlichen Steuersysteme sowie alle Sonderaktionen in Europa berücksichtigt und so in der Lage ist, Fahrzeuge zu Top-Konditionen anzubieten.

Alle Fahrzeuge liefern wir mit Original-Hersteller-Garantie (abgestempeltes Scheckheft).

Ihre Kunden können somit die Herstellergarantie bei jedem Vertragshändler in Anspruch nehmen, so wie bei einem "deutschen" Fahrzeug. Die Garantie bei Fahrzeugen aus der EU bleibt also in jedem Fall erhalten.

Zusätzlich können Sie bei TOHA eine Verlängerung der Garantie (Baugruppengarantie) abschließen. Damit sind Sie und Ihre Kunden auch nach der Herstellergarantie auf der sicheren Seite.

Sie haben noch Fragen zur Herstellergarantie? Wir beraten Sie gerne.

 

Zur Information: Oft werden die Begriffe "Garantie" und "Gewährleistung" beim Fahrzeugkauf miteinander verwechselt.

Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung

Garantie gewähren die Autohersteller unabhängig von der Sachmängelhaftung des jeweiligen Autohändlers. Und zwar freiwillig. Die Neuwagengarantie läuft z.B. über bestimmte Zeiträume, gilt für bestimmte Kilometerlaufleistung oder bestimmte Fahrzeugteile. Das legt jeder Autohersteller für seine Marke fest. Garantie-Unterschiede zwischen EU-Neuwagen oder deutschen Neuwagen sind nicht der Regelfall, können aber je nach Marke vorkommen. In diesen Fällen gelten die Neuwagen Garantiebedingungen im EU Ausland. Die Neuwagengarantie / Herstellergarantie ist an regelmäßige Inspektionen gebunden, die in jeder Vertragswerkstatt innerhalb der EU durchgeführt werden können.

Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt

Die sogenannte Sachmängelhaftung gilt seit dem 01.01.2002 in der gesamten EU und muss durch den Kunden direkt beim Autohändler geltend gemacht werden (nicht beim Autohersteller) und beträgt 2 Jahre. In dieser Zeit haben Kunden Anspruch auf kostenlose Reparatur und Ersatz, wenn der Mangel am Neuwagen schon beim Verkauf bestand und sich erst nach ein paar Wochen oder Monaten zeigt. Bei einer Reklamation muss in den ersten 6 Monaten der Verkäufer beweisen, dass der Mangel beim Verkauf noch nicht bestand; in den restlichen 18 Monaten müssen Ihre Kunden beweisen, dass der Neuwagen schon beim Kauf mangelhaft war.

Selbstverständlich. Wir organisieren - auf Ihren Wunsch - auch den Transport des Fahrzeuges bis zu Ihnen nach Hause. Diesen Lieferservice können Sie bei uns kostengünstig buchen.

Weitere Informationen zum Full-Logistik-Service

Alle von uns angebotenen Fahrzeuge stammen aus der europäischen Union (nicht aus Drittländern) und sind mit einem COC-Dokument (Certificate of conformity / EWG-Übereinstimmungsbescheinigung) ausgestattet. Garantie und Serviceleistungen bei allen Fahrzeugen entsprechen dem gleichen Standard wie in Deutschland.

Nein. Die Hersteller produzieren die Fahrzeuge für verschiedene Märkte in der Regel auf den gleichen Produktionsstraßen wie für den deutschen Markt - dementsprechend auch nach den gleichen Qualitätsstandards.

Dafür sorgt auch die Europäische Union. Seit 1993 gibt es in der EU einheitliche Zulassungsrichtlinien für Kraftfahrzeuge. Die Fahrzeuge sind mit einer sogenannten EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, dem COC, ausgestattet. Diese Norm besagt, dass alle Fahrzeuge, die für Länder der Europäischen Union gebaut werden, die gleichen technischen Grundvoraussetzungen erfüllen müssen.

Alle Fahrzeuge müssen im Übrigen mindestens die Euro5 Abgasnorm erfüllen.

Zu beachten ist, dass sie Ausstattungen der Neuwagen in jedem europäischen Land variieren können (hier handelt es sich fast immer um Komfortausstattungsunterschiede) - der Vorteil für Sie ist, dass unser einzigartiger CarConfigurator professional Ihnen und Ihren Kunden eine transparent und detaillierte Gegenüberstellung zum deutschen Vergleichsfahrzeug bietet. So sind Sie immer auf der sicheren Seite und Ihr Kunde weiß genau, wie sein neues Fahrzeug ausgestattet ist.

Nein. Wir liefern Ihnen jedes Neufahrzeug zulassungsfertig inkl. COC-Dokument bzw. auf Wunsch mit Zulassungsbescheinigung Teil II.

Die Neuwagen haben 3 Jahre TÜV/AU frei.

Hierbei handelt es sich um Fahrzeuge, die wir in gängigen Farben, Motorvarianten und Ausstattungen, gewissermaßen auf Verdacht, ohne Kundenauftrag bestellt haben, die aber noch nicht bei uns im Autohaus eingetroffen sind.

Alle Fahrzeuge, die wir Ihnen anbieten, sind Neufahrzeuge ohne Tageszulassung inkl. COC-Dokument und Überführung frei Hinterschmiding. Da aus importtechnischen Gründen, die wir nicht beeinflussen können, eine Tageszulassung nötig sein kann verkaufen wir Ihnen die Fahrzeuge immer mit Tageszulassung, so schließen wir ärgerliche Missverständnisse von vorherein aus - Transparenz gegenüber unseren Kunden steht für uns immer im Vordergrund. Die Neuwagen werden per Transporter zu uns überführt, gereinigt und für die Auslieferung an Sie vorbereitet. Im Grunde müssen Sie das Fahrzeug nach der Anlieferung bei Ihnen nur noch waschen und können es sofort an den Kunden ausliefern.

Wir akzeptieren bei EU-Fahrzeugen, die bei uns in Hinterschmiding ausgeliefert werden, folgende Zahlungsarten:

  • Am besten nutzen Sie unsere Einkaufsfinanzierung, die wir Ihnen gemeinsam mit unserem Kooperationspartner anbieten. Sobald die Einkaufsfinanzierung bestätigt wurde, können wir das Fahrzeug zur Auslieferung disponieren. So erhalten Sie Ihr Fahrzeug in der Regel circa eine Woche früher als bei Nutzung der nachstehenden Zahlungsarten.
  • bankbestätigter Scheck mit unwiderruflicher Einlösungsgarantie der Hausbank
  • Landeszentralbankscheck (muss von Ihrer Hausbank gegen Gebühr bei der Landeszentralbank bestellt werden)
  • Überweisung (Geld muss bei Abholung oder vor Auslieferung durch die Spedition auf unserem Konto eingegangen sein)

Ja, bei TOHA erhalten Sie immer Kaufverträge nach deutschem Recht.

Toha Automobil
vertriebs gmbh

  • Heldengut 1a
  • 94146 Hinterschmiding
  • Tel.: +49 8551 / 5777-0
  • Fax.: +49 8551 / 5777-27
  • info@toha.de

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