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KONTAKT / BERATUNG

Dienste- und Nutzungsbedingungen (DuN)

1. Allgemeines

Diese Bestimmungen gelten für die Nutzung der Dienstleistungen (gemeinsam als „Dienste“ bezeichnet) sowie der Software, die Teil der Dienste ist, einschließlich Anwendungen, Inhaltsdateien (siehe untenstehende Definition), Skripte, Befehlssätze und zugehörige Dokumentation (gemeinsam als „Software“ bezeichnet) die TOHA Automobil-Vertriebs GmbH (im Folgenden „TOHA“ genannt) seinen Kunden (im Folgenden „Nutzer“ genannt) anbietet. Durch die Nutzung der Dienste oder Software stimmen Sie diesen Bestimmungen zu. Für gewisse Dienste oder bestimmte Software gelten unter Umständen „zusätzliche Bedingungen“. Solche zusätzlichen Bedingungen werden für entsprechende Dienste oder Software zur Verfügung gestellt und werden ebenfalls Teil des Nutzungsverhältnisses mit TOHA, sobald diese genutzt werden.

(1) Der Nutzer ist nicht berechtigt, in die Dienste einzugreifen oder in anderer Weise als über die von TOHA bereitgestellte Benutzeroberfläche und gemäß der TOHA Vorgaben auf die Dienste zuzugreifen. Die rechtlichen Bestimmungen zur Ausfuhr- und Wiederausfuhrkontrolle sind zu beachten. TOHA kann
die Bereitstellung der Dienste aussetzen oder einstellen, wenn der Nutzer gegen die Dienste- und Nutzungsbedingungen oder Richtlinien verstößt oder wenn TOHA ein mutmaßliches Fehlverhalten untersucht.

(2) Durch die Nutzung der TOHA Dienste erwirbt der Nutzer keinerlei Urheberrechte oder gewerbliche Schutzrechte an den TOHA Diensten oder an den Inhalten, auf die er zugreift. Diese Nutzungsbedingungen gewähren dem Nutzer kein Recht zur Nutzung von Marken, Markenelementen oder Logos, die in den TOHA Diensten verwendet werden, sofern keine hiervon abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Rechtliche Hinweise, die in oder im Zusammenhang mit den TOHA Diensten angezeigt werden, dürfen nicht entfernt, unkenntlich gemacht oder verändert werden.

(3) Indem der Nutzer urheberrechtlich oder sonstige rechtliche geschützte Inhalte in TOHA Dienste einstellt, räumt er TOHA und den zur TOHA Gruppe gehörenden Unternehmen unentgeltlich die notwendigen Rechte ein, diese Inhalte ausschließlich zum Zweck der Erbringung der jeweiligen Dienste und lediglich in dem dafür nötigen Umfang zu nutzen. Damit TOHA die jeweiligen Dienste anbieten kann, müssen die Inhalte zum Beispiel gespeichert und auf Servern gehostet werden. Das Nutzungsrecht umfasst daher insbesondere das Recht, die Inhalte technisch zu vervielfältigen. Weiterhin räumt der Nutzer TOHA das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung der Inhalte ausschließlich für den Fall ein, dass wegen der Natur der jeweiligen Dienste eine öffentlich Zugänglichmachung beabsichtigt ist oder der Nutzer ausdrücklich eine öffentliche Zugänglichmachung bestimmt hat. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung endet mit dem Zeitpunkt, in dem der Nutzer einen eingestellten Inhalt aus einem bestimmten Dienst entfernt oder die Bestimmung der öffentlichen Zugänglichmachung aufheben. Bestimmte Dienste können zusätzlichen Bedingungen unterliegen, welche die Einräumung weiterer Rechte vorsehen. Der Nutzer muss darauf achten, dass er, wenn er Inhalte in die TOHA Dienste hochlädt, über die hierzu eventuell notwendigen Rechte verfügt.

(4) In den TOHA Diensten werden auch Inhalte angezeigt, die nicht von TOHA stammen. Diese Inhalte unterliegen der ausschließlichen Verantwortung desjenigen, der diese verfügbar macht. TOHA macht sich diese nicht zu eigen. TOHA behält sich das Recht vor, Inhalte auf ihre Rechtswidrigkeit oder auf die Verletzung von Richtlinien hin zu prüfen. TOHA kann Inhalte entfernen oder deren Darstellung ablehnen, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen.

(5) Im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste kann TOHA dem Nutzer Mitteilungen zu seinem Nutzungsverhältnis und zur Nutzung der Dienste zukommen lassen.

(6) Wenn der Nutzer einen oder mehrere TOHA-Dienste nutzt, um seine Kunden zu bewerben, obliegt ihm, sicherzustellen, dass er die Bedingungen nach § 7 Abs. 2 UWG erfüllt und von seinen Kunden die entsprechende Einverständniserklärung für die Bewerbung per Fax/Email oder Telefon eingeholt und archiviert hat. TOHA haftet nicht für Abmahnungen wegen illegaler Werbemethoden. Wird die Werbung über TOHA geschaltet, stellt der Nutzer TOHA von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die sich auf illegale Bewerbung berufen, frei.

2. Änderung der Nutzungsbedingungen

(1) TOHA bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern, zu ändern, zu löschen und Verbesserungen vorzunehmen, wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen und um Missbrauch zu verhindern. TOHA wird diese Änderungen nur vornehmen, sofern die Änderungen für den Nutzer zumutbar sind oder der Anbieter aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist.

(2) Hinweise auf Änderungen an zusätzlichen Bedingungen wird TOHA innerhalb des betreffenden Dienstes veröffentlichen. Änderungen gelten nicht rückwirkend und werden frühestens 14 Tage nach ihrer Veröffentlichung wirksam. Änderungen hinsichtlich einer neuen Funktion für einen Dienst oder Änderungen aus rechtlichen Gründen sind jedoch sofort wirksam.
Wenn der Nutzer den geänderten Nutzungsbedingungen eines Dienstes nicht zustimmt, kann er das Vertragsverhältnis außerordentlich mit einer Frist von einem Monat kündigen.

3. Support

(1) TOHA stellt dem Nutzer Support für die Dienste zur Verfügung, sofern diese direkt durch TOHA erbracht werden. Die Erbringung der Supportleistungen kann per Video, Telefon oder auch schriftlich per Email erfolgen. Die Wahl des Mediums obliegt TOHA. Die in der Leistungsübersicht angegebenen Reaktionszeiten beziehen sich auf den Zeitraum, zu dem mit der Bearbeitung einer Anfrage begonnen wird. TOHA ist jedem Fall bemüht, Anfragen der Nutzern schnellstmöglich zu beantworten, dennoch kann die abschließende Bearbeitung über den angegebenen Zeitraum hinaus andauern (z.B. dann, wenn Anfragen bei Lieferanten notwendig sind, auf deren Bearbeitungszeiten TOHA keinen direkten Einfluss hat).

Online-Dienste und Software

Dienste- und Nutzungsbedingungen für die sogenannten Online- und Software as a Service (SaaS) Dienste (im Folgenden Software genannt) der TOHA Automobil- Vertriebs GmbH (im Folgenden „TOHA“ genannt) für Ihre Kunden (im Folgenden „Nutzer“ genannt).

1. Nutzer-Konto

(1) Für die Nutzung einiger Dienste benötigt der Nutzer ein Nutzer-Konto. Die Zugangsdaten werden dem Nutzer schriftlich mitgeteilt.

(2) Möglicherweise benötigt der Nutzer darüber hinaus beispielsweise ein Nutzer-Konto seines Arbeitgebers. Für die Einrichtung eines solchen Nutzer-Kontos durch einen Administrator oder einem sonstigen Dienstleistungsanbieter hat der Nutzer selber zu sorgen. Wenn dies der Fall ist, können andere oder zusätzliche Bedingungen gelten, für deren Einhaltung und Befolgung der Nutzer verantwortlich ist. Weiterhin kann der Administrator des Nutzers beispielsweise auf dieses Nutzer-Konto zugreifen oder es deaktivieren, ohne dass TOHA hierauf Einfluss nehmen kann.

(3) Der Nutzer ist für den Schutz seiner Zugangsdaten verantwortlich. Der Nutzer ist für die Aktivitäten in und mit dem Nutzer-Konto verantwortlich. Er muss diese geheim halten und so verwahren, dass sie vor dem Zugriff anderer Personen geschützt sind.
(4) Der Nutzer muss TOHA unverzüglich informieren, wenn Zugangsdaten unberechtigten Dritten zur Kenntnis gelangt sind oder diese die Daten bereits nutzen. (5) Bei einer Anzeige nach Ziffer 3 und soweit der Kunde es ausdrücklich verlangt, sperrt TOHA dessen Zugangsdaten.
(6) Darüber hinaus ist eine Sperre gerechtfertigt, wenn TOHA die Nutzungsvereinbarung aus wichtigem Grund kündigt. Ebenso erfolgt eine Sperre bei Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der Zugangsdaten.
(7) TOHA informiert den Nutzer über die Sperre und die Gründe hierfür.

2. Voraussetzungen zur Nutzung

(1) Die Software ist für die Nutzung mit der jeweils aktuellsten Version der nachstehenden Webbrowser optimiert:
• Microsoft Explorer
• Google Chrome
• Firefox
Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass er die jeweils aktuelle Browser Version einsetzt. Weitergehende Softwareinstallationen sind in der Regel nicht erforderlich.
(2) Um auf die Software zugreifen zu können, ist eine performante Internet Anbindung von mindestens 16 Mbit/s erforderlich. TOHA weist vorsorglich darauf hin, dass die Dienste ohne Internetverbindung nicht genutzt werden können. TOHA empfiehlt dem Nutzer daher, sich durch einen Spezialisten hinsichtlich einer geeigneten Anbindung beraten zu lassen.
(3) Die Internetanbindung ist durch den Nutzer zur Verfügung zu stellen. Die Kosten für die Internetanbindung sind durch den Nutzer zu tragen und sind nicht Bestandteil dieser Nutzungsvereinbarung.

3. Nutzungsrechte an der Software

(1) TOHA setzt eigene Software zur Erbringung einiger ihrer Dienste ein und gewährt dem Nutzer ein persönliches, nicht übertragbares, entgeltliches, zeitlich auf die Vertragslaufzeit befristetes und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung (Lizenz) dieser Software.

(2) Diese Nutzungsrechteeinräumung dient einzig dazu, dem Nutzer die Nutzung der von TOHA bereitgestellten Dienste gemäß den hier aufgeführten Nutzungsbedingungen zu ermöglichen. Der Nutzer ist nicht berechtigt, irgendeinen Teil der TOHA Dienste oder der darin enthaltenen Software zu vervielfältigen, zu verändern, zu verbreiten, zu verkaufen oder zu vermieten. Darüber hinaus darf der Nutzer diese Software weder zurückentwickeln (Reverse Engineering) noch versuchen, sie zu dekompilieren noch sie zu disassemblieren oder den Quellcode auf andere Weise extrahieren. Im Übrigen bleiben §§ 69d, 69e UrhG unberührt. Die Lieferung des Quellcodes ist ausdrücklich nicht Bestandteil dieser Dienste- und Nutzungsvereinbarungen. Ausnahmen gelten nur, sofern diese gesetzlich zugelassen sind oder der Nutzer über eine schriftliche Einwilligung von TOHA verfügt.

(3) Die Lizenz berechtigt den Nutzer zur Einzelnutzung der Software im Rahmen eines normalen Gebrauchs. Dieser umfasst den Zugriff auf die Software mittels Web-Browser, eine Software-Installation, soweit erforderlich, das Laden der Software in den Arbeitsspeicher und seinen Ablauf. Auf andere Nutzungsarten erstreckt sich die Lizenz nicht. Der Kunde darf insbesondere keinerlei Änderungen und Übersetzungen oder weitere Vervielfältigungen vornehmen, auch nicht teilweise oder vorübergehend, gleich welcher Art und mit welchen Mitteln. Eine unzulässige Vervielfältigung stellt auch der Ausdruck des Programmcodes dar. Änderungen, zu denen der Nutzer nach Treu und Glauben die Zustimmung nicht verweigert werden kann (§ 39 Abs. 2 UrhG), sind statthaft.
(4) Der Nutzer darf die Software weder vermieten noch verleihen. Eine Übertragung der Lizenz an der Software auf einen Dritten ist nicht zulässig, Für die Nutzung der Software durch einen weiteren Nutzer ist eine zusätzliche Lizenzgebühr zu entrichten.
(5) TOHA ist Inhaber sämtlicher gewerblicher Schutz- und Urheberrechte an der Software sowie der dazugehörenden Benutzerdokumentation. Hinweise auf Urheberrechte oder auf sonstige gewerbliche Schutzrechte, die sich auf oder in der Software befinden, dürfen weder verändert, beseitigt, noch sonst unkenntlich gemacht werden.

4. Nutzungsvereinbarung

Um die Dienste nutzen zu können, schließt der Nutzer mit TOHA eine Nutzungsvereinbarung ab. Diese Nutzungsvereinbarung kann auf zwei Wegen zustande kommen.

(1) Der Nutzer schließt mit TOHA einen Vertrag, der die Nutzung der Software beinhaltet.
(2) Der Interessent beantragt einen Test-Zugang zur Software. Mit der Freischaltung durch TOHA kommt die Nutzungsvereinbarung zustande.

5. Nutzungsdauer

Die Software können Nutzer und Interessenten von TOHA während der vereinbarten Vertrags- oder Testlaufzeit nutzen.

6. Zugang

Der Zugang zu der Software erfolgt mittels des dem Kunden mitgeteilten Benutzernamen und Passworts, wobei der Nutzer nach der erstmaligen Registrierung zum Wechseln seines Passworts aufgefordert wird.

7. Über Fremd-Software in unseren Diensten

(1) Open-Source-Software spielt eine wichtige Rolle für TOHA. Ein Teil der Software, die in den Diensten verwendet wird, unterliegt gegebenenfalls einer Open- Source-Lizenz, deren Bedingungen TOHA Ihnen auf Nachfrage zur Verfügung stellen kann. Die Open-Source-Lizenz kann Bestimmungen enthalten, die ausdrücklich einigen Regelungen dieser Nutzungsbedingungen vorgehen.

(2) Falls die Nutzung eines Dienstes herunterladbare Software erfordert (z.B. Web-Browser) oder beinhaltet, kann diese Software automatisch auf dem Computer des Nutzers aktualisiert werden, sobald eine neue Version oder Funktion verfügbar ist. Bei einigen Diensten kann der Nutzer die Einstellungen für die automatische Aktualisierung anpassen. Der Nutzer trägt dafür Sorge, dass er immer die aktuellste Version zum Einsatz bringt.

8. Gewährleistung

(1) TOHA gewährleistet - gemäß den Vorschriften der §§ 434 ff BGB -, dass die Software mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt worden ist. Dennoch ist nach dem derzeitigen Stand der Technik der völlige Ausschluss von Softwarefehlern nicht möglich.

(2) TOHA wird Fehler der Software, die die bestimmungsgemäße Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, berichtigen. Die Fehlerberichtigung erfolgt je nach Bedeutung des Fehlers durch Bereitstellung einer verbesserten Software-Version oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers. Der Nutzer ist verpflichtet, eine ihm im Rahmen der Fehlerberichtigung angebotene Lösung zu übernehmen.
(3) Der Nutzer hat das Recht, von TOHA Nachbesserung zu verlangen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung ist er berechtigt, die Lizenzgebühr zu mindern oder von dem Vertrag zurückzutreten.
(4) Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Nutzers beträgt ein Jahr.

9. Haftung

Nachstehende Bestimmungen gelten ergänzend dienen der Konkretisierung und Erläuterung in Zusammenhang mit den speziellen Voraussetzungen für Online- Dienste und die Nutzung von Software.

TOHA übernimmt keinerlei Haftung für Umsatzverluste oder sonstige Schäden für die vertragswidrige Softwarenutzung für Fremdeinkäufe bei Dritten. Soweit es nicht um Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit geht, werden Schadenersatzansprüche gegen die TOHA ausgeschlossen. Dieser Ausschluss erfasst keine Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der TOHA oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der TOHA beruhen.

9.1. Sicherung Daten

(1) TOHA haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass TOHA deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Nutzer sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

(2) Dem Nutzer ist bekannt, dass er zur Schadensminderung eine regelmäßige Sicherung seiner Daten vorzunehmen und im Falle eines vermuteten Softwarefehlers alle zumutbaren zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen hat.
(3) Dem Nutzer obliegt es, alle Dateien und Softwareeinstellungen auf die er zugreifen kann, selbst regelmäßig zu sichern. Die Datensicherung hat jedenfalls vor Vornahme jeder vom Nutzer vorgenommenen Änderung zu erfolgen sowie vor Wartungsarbeiten von TOHA, soweit diese rechtzeitig durch TOHA angekündigt wurden. Die vom Nutzer erstellten Sicherungskopien sind keinesfalls auf einem Server zu speichern, der von TOHA betrieben wird.
(4) Der Anbieter haftet nicht für den Datenverlust von Nutzern oder für die unbefugte Kenntniserlangung Dritter von persönlichen Daten von Nutzern des Dienstes (z.B. durch Hacker).

9.2. Nutzer-Inhalte, -Daten und -Aktivitäten

(1) TOHA übernimmt keine Haftung für den vom Nutzer eingestellten Inhalt auf der Nutzer-Webseite. Außerdem ist die Haftung von TOHA für fehlerhafte Eingaben (z.B.: eingestellte Marge) des Händlers in der Plattform TOHA.Net ausgeschlossen.

(2) TOHA haftet auch nicht dafür, dass Angaben und Informationen, welche die Nutzer selbst Dritten zugänglich gemacht haben, von diesen missbräuchlich genutzt werden.
(3) TOHA haftet nicht für Inhalte und Aktivitäten der Nutzer.

10. Dienste Verfügbarkeit

TOHA ist bemüht, seine Dienste jeweils mit den höchsten technischen Standards zu betreiben. Dennoch kann es vorkommen, dass ein Dienst nur eingeschränkt oder zeitweise nicht verfügbar ist. Hierfür können Störungen von technischen Anlagen und Netzwerk- oder Telekommunikationsverbindungen ursächlich sein. Auch höhere Gewalt oder für den reibungslosen Betriebsablauf erforderliche Wartungsarbeiten sowie sonstige Umstände können die Verfügbarkeit einschränken, ohne dass der Nutzer hieraus Ansprüche gegenüber TOHA ableiten kann.

TOHA bemüht sich um eine durchgehende Verfügbarkeit und fehlerfreie Funktionalität. Der Nutzer erkennt jedoch an, dass bereits aus technischen Gründen und aufgrund der Abhängigkeit von äußeren Einflüssen z.B. im Rahmen der Fernmeldenetze eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Online-Dienste nicht realisierbar ist, weswegen kein Anspruch des Nutzers auf ständige Zugriffsmöglichkeit besteht. Lediglich vorübergehende Zugriffsbeschränkungen gewähren weder Gewährleistungsansprüche
noch ein Recht zur außerordentlichen Kündigung. Über die Verhinderung des Zugriffs aufgrund der Beherrschbarkeit von TOHA entzogener äußerer Einflüsse hinaus behält diese sich eine zeitliche und/oder umfängliche Zugriffsbeschränkung vor, insbesondere im Falle der vorübergehenden Sperrung der Online-Dienste zur Einpflege technischer Verbesserungen, Beseitigung von Fehlern und Störungen etc.

11. Datenschutz

Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Nutzer. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von TOHA.

Dem Nutzer ist bekannt, dass die auf dem Server gespeicherten Inhalte aus technischer Sicht vom Anbieter jederzeit eingesehen werden können. Darüber hinaus ist es theoretisch möglich, dass die Daten des Nutzers bei der Datenübertragung über das Internet von unbefugten Dritten eingesehen werden.

TOHA.Net

Ergänzende Dienste- und Nutzungsbedingungen für die Software „TOHA.Net“ der TOHA Automobil-Vertriebs GmbH (im Folgenden „TOHA“ genannt) für Ihre Kunden (im Folgenden „Nutzer“ genannt).

1. Leistungsmerkmale

Die Software „TOHA.Net“ der TOHA bietet die Möglichkeit, die von der Software angebotenen Funktionen für

• Fahrzeug-Einkäufe
• Fahrzeug-Vermarktung und
• Fahrzeug-Verkäufe
• Zugang zu ergänzende Diensten und Partnerleistungen

2. Importieren und hochladen von Daten

Der Nutzer kann in der Software seinen Fahrzeugbestand verwalten. Hierzu kann er beispielsweise Daten aus Fahrzeugbörsen importieren. Es obliegt dem Nutzer sicherzustellen, dass dabei keine unerlaubten Daten, im Sinne der anzuwendenden Nutzungsbedingungen, verwendet werden. Hierbei gilt es insbesondere zu beachten, dass er über die Urheber- und Nutzungsrechte an den Fahrzeugbildern verfügt.

3.Exportieren von Daten

Durch das Exportieren von Daten zu Fahrzeugbörsen können Kosten entstehen. Diese Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Nutzers und sind nicht Bestandteil der Nutzungsvereinbarung.

Nachrichtlich: der Nutzer steuert über eine Priorisierung die Anzahl der zu exportierenden Fahrzeuge die Export Datensätze. Der Nutzer sollte deshalb seine Auswahl gründlich prüfen, bevor er den Exportauftrag bestätigt. Dem Nutzer wird darüber hinaus empfohlen seine Abrechnung bei der Fahrzeugbörse zeitnah zu überprüfen und/oder die Auftragsbestätigung der Fahrzeugbörse nach Erhalt auf Richtigkeit des Fahrzeugbestands zu prüfen.

CarConfigurator professional

Ergänzenden Dienste- und Nutzungsbedingungen für die Software „CarConfigurator professional“ der TOHA Automobil-Vertriebs GmbH (im Folgenden „TOHA“ genannt) für Ihre Kunden (im Folgenden „Nutzer“ genannt).

1. Leistung

Die Software „CarConfigurator professional“ der TOHA bietet die Möglichkeit, die von der Software angebotenen Funktionen für die Fahrzeugkonfiguration, Fahrzeugverkäufe und Finanzierung oder Leasing etc. ausschließlich zwischen den Vertragspartnern zu nutzen.

Die Software führt für die vom Nutzer durchgeführten Fahrzeug-Konfigurationen eine Baubarkeitsprüfung durch, die bei der Fahrzeugbestellung, zur Qualitätssicherung, durch einen TOHA Mitarbeiter nochmals einer Plausibilitätsprüfung unterzogen wird. Aus diesem Grund ist die Nutzung der Software an die Bestellung der Fahrzeuge bei TOHA gebunden. Dem Nutzer ist ausdrücklich untersagt, die Software anderweitig einzusetzen, etwa um Fahrzeuge auf Basis der Konfigurationsergebnisse bei Dritten zu beschaffen.

2. Zugang

Der Zugang zu der Software erfolgt über das TOHA.Net.

Webseiten-Dienst

Ergänzenden Dienste- und Nutzungsbedingungen für den Webseiten-Dienst der TOHA Automobil-Vertriebs GmbH (im Folgenden „TOHA“ genannt) für Ihre Kunden (im Folgenden „Nutzer“ genannt)

1.Leistungsmerkmale

TOHA stellt dem Nutzer eine professionelle Webseite im responsiven Design zur Veröffentlichung im Internet (World Wide Web (WWW) zur Verfügung. Die Nutzung der Webseite ist grundsätzlich nur in Verbindung mit einem kostenpflichtigen TOHA Dienste-Paket möglich.

TOHA wird die Webseite auf einem eigenen oder fremden Server (Host Providing) speichern und behält sich das Recht vor, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen.
Die Website besteht aus folgenden Bestandteilen:
a) Anzahl Webseiten wie im Dienste-Paket vereinbart. Die Anzahl der Webseiten beinhaltet Impressum, AGB und Startseite (Webseite)
b) Fotos, Grafiken, Logos und Texte die durch den Nutzer bereitgestellt werden müssen, wobei der Speicherplatz auf 100MB begrenzt ist
c) SSL Zertifikat. Das SSL Zertifikat wird erstmalig für die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit bestellt. Danach verlängert sich die Laufzeit immer um weitere 12 Monate.
d) Datenauswertung: der Nutzer erhält einen individuellen Zugang zu dem Analysetool „Matomo“ (früher Piwik)
Verfügt der Nutzer bereits über eine eigene Webseite, kann TOHA dem Nutzer auf Wunsch die Links für die Einbindung des Fahrzeugportfolios und weiterer Dienste der TOHA zur Einbindung auf seiner eigenen Webseite zur Verfügung stellen. Nachrichtlich wird darauf hingewiesen, dass die Einbindung der Links über sogenannte „iFrames“ nicht durch Suchmaschinen indiziert werden kann, so dass eine
Suchmaschinenoptimierung nicht möglich ist und die Angebote aufgrund dessen bei Suchanfragen nicht „gefunden“ werden können. Beauftragt der Kunde den Betrieb einer Webseite gemäß der im Bestellformular angebotenen Leistung, tritt dieser technisch bedingte Effekt nicht auf.
Die dauernde Pflege der Website ist nicht Gegenstand dieser Nutzungsvereinbarung und obliegt dem Nutzer.

2. Zugang und Verwaltung der Webseite

(1) Der Zugang zu der Software erfolgt mittels des dem Kunden mitgeteilten Benutzernamen und Passworts.

(2) Der Nutzer hat so die Möglichkeit, nach der Ersteinrichtung, die Webseite selbst zu pflegen und aktuell zu halten.
(3) Alle TOHA Fahrzeuge werden in die Webseite eingebunden und von TOHA tagesaktuell gepflegt.
(4) Loggt sich ein Nutzer nicht innerhalb von 90 Tagen in seine Webseite ein, so kann TOHA die Webseite und die Nutzerzugänge aus Sicherheitsgründen sperren.

3. Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Nutzer stellt dem Dienstleister die in die Website einzubindenden Inhalte zur Verfügung, soweit er nicht auf die von TOHA angebotenen Textbausteine zurückgreifen möchte. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Nutzer verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte, für die mit der Website verfolgten Zwecke, eignen, ist TOHA nicht verpflichtet. Dies schließt eine intensive Beratung nicht aus.

Zu den vom Nutzer bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindende Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen. Zusätzliche grafische Arbeiten werden gesondert berechnet.
Der Nutzer wird TOHA die einzubindenden Texte in folgender Form zur Verfügung stellen:
a) Als Druckseiten in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung per Scanner eignet,
b) In digitaler Form in Format: *.txt; *.docx; *.pdf
c) In Form von z.B. Broschüren / Skizzen, von denen Bilder oder Texte einzugeben sind.
Der Nutzer wird TOHA Bilddateien (Fotos, Grafiken, Logos etc.) folgendermaßen zur Verfügung stellen
a) In gedruckter Form (bzw. Fotoabzüge) in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung
b) per Scanner eignet,
c) In digitaler Form im Dateiformat: *.png; *.jpg
Der Nutzer wird dem Dienstleister die Titel der einzelnen Webseiten, einige Schlüsselworte zu jeder Seite und jeweils eine Beschreibung der einzelnen Webseiten zur Verfügung stellen, damit Titel, Schlüsselwörter (Keywords) und Beschreibungen (Descriptions) mittels Meta-Tags in den Quellcode der einzelnen HTML-, XHTML bzw. PHP-Seiten integriert werden können.
Der Nutzer wird TOHA die gemäß den vorstehenden Absätzen zu liefernden Inhalte und Angaben spätestens in der auf den Vertragsschluss folgenden Woche zur Verfügung stellen.

4. Allgemeine Pflichten des Nutzers

(1) Für sämtliche Inhalte, die der Nutzer auf Online-Webseiten abrufbar hält oder speichert, ist der Nutzer verantwortlich. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Webseite des Nutzers auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.

(2) Der Nutzer verpflichtet sich, alle jeweils landesgültigen Vorschriften sowie die der Bundesrepublik Deutschland einzuhalten. Dies gilt explizit auch für die gegebenenfalls zusätzlich geltenden gesetzlichen Vorschriften zum Betrieb eines Shops.
(3) Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Nutzung des Dienstes keine Handlungen vorzunehmen, die die Rechte Dritter (einschließlich deren Persönlichkeitsrechte) verletzen.
(4) Der Nutzer verpflichtet sich, nicht von anderen Webseiten direkt auf Downloads auf seiner „TOHA“-Webseite zu verlinken.
(5) Der Nutzer verpflichtet sich, seiner EU-weiten Impressumspflicht von selbst nachzukommen und haftet für fehlerhafte und unvollständige Daten wie für alle von ihm eingestellten Inhalte, insbesondere Links, und zwar allein und ausschließlich. Er wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Impressum die Rechtsform seiner Firma, die Vertretungsverhältnisse, ein etwaiges Registergericht mit Handelsregisternummer, eine Umsatzsteuer-ID-Nummer, eine etwaige Erlaubnis nach GewO, ein eventueller Hinweis auf ein vorgeschriebenes Schiedsverfahren sowie Hinweise auf den Datenschutz angegeben werden müssen.
(6) Bei Nutzern, die zusätzlich Kfz-Versicherungen vermitteln, müssen zusätzliche Angaben zur Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister, die Registernummer und etwaige Aufsichtsbehörden angegeben werden.
(7) Freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen des Anbieters können jederzeit eingestellt werden. Der Nutzer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Fortführung des Service.
(8) Der Nutzer darf keine E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt ohne Einverständnis des jeweiligen Empfängers massenhaft (sog. „Spam“) über die Systeme bzw. Server von TOHA versenden.
(9) Sollte TOHA wegen gesetzeswidrigen Inhalts, den der Nutzer auf seiner Webseite bereitstellt, oder wegen eines Verstoßes gegen seine hier beschriebenen Nutzerpflichten als Dritt- oder Mitstörer in Anspruch genommen werden (z.B. auf Unterlassung, Widerruf, Richtigstellung, Schadenersatz usw.), ist der Nutzer dazu verpflichtet, TOHA von allen dadurch entstehenden Kosten freizustellen. Der Nutzer ist auch dazu verpflichtet, TOHA in jeglicher Weise dabei zu unterstützen, eine derartige Inanspruchnahme abzuwehren.

5. Nutzungsrechte

TOHA räumt dem Kunden während der Vertragslaufzeit das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Website zu nutzen. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam (§ 158 Abs. 1 BGB), wenn der Kunde die gemäß dieses Vertrages geschuldete Vergütung an TOHA entrichtet hat. An geeigneten Stellen werden in der Website Hinweise auf die Urheberstellung der TOHA aufgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise zu entfernen. Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der Website insgesamt bzw. von Bestandteilen der Website im Internet. Andere Nutzungsformen (z.B. Druck) bedürfen der schriftlichen Zustimmung von TOHA.

Der Nutzer wird die enthaltenen Designs nur für seine Webseite nutzen. Es ist ihm ausdrücklich untersagt, die Webseite zu speichern und auf einem fremden Server weiter zu nutzen

6. Bereitstellung der Webseite

TOHA verpflichtet sich, eine gebrauchsfertige Website nach den Vorgaben des Nutzers herzustellen. Der Nutzer kann aus verschiedenen vordefinierten Layouts wählen. Eine Beratung hierzu erfolgt im Vorfeld und ist im Paketpreis enthalten.

TOHA erbringt seine vertraglich geschuldeten Leistungen in zwei Phasen

6.1 Entwurfsphase

Die erstmalige Einrichtung beinhaltet die TOHA Textbausteine oder die vom Nutzer zur Verfügung gestellten Inhalte:

• Startseite mit Nutzerprofil und Kontaktdaten
• Impressums-Einbindung
• Logo und Firmenfarben-Einbindung
• Einbindung und Optimierung von Bildern
• Einbindung und Formatierung vom Text
• Spam-geschütztes Kontaktformular
• Volltextsuchmaschinenoptimierung ist gegen Aufpreis möglich (siehe Preisliste).
Nach Fertigstellung des Konzeptes und nach Freigabe desselben durch den Nutzer erstellt TOHA eine Basisversion der Website. Die Basisversion muss die Struktur der Website erkennen lassen, die wesentlichen gestalterischen Merkmale beinhalten und die notwendigen Grundfunktionalitäten aufweisen. Zu den notwendigen Grundfunktionalitäten gehört insbesondere die Funktionstüchtigkeit der Links, die die einzelnen Webseiten verbinden.

6.2. Fertigstellungsphase

Nach Fertigstellung der Basisversion und deren Freigabe durch den Nutzer erstellt TOHA die Endversion der Website.

6.3. Abnahme und Aktivierung der Webseite

(1) Nach Abschluss der Fertigstellungsphase wird TOHA dem Nutzer die Bereitstellung anzeigen.

(2) Ab dem Tag der Bereitstellungsanzeige hat der Nutzer die Möglichkeit, die Webseite zu prüfen und Änderungen anzufordern, wenn die geschuldete Leistung nicht vollständig erbracht ist.
(3) Der Kunde ist zur Abnahme der Website verpflichtet, sofern die Website den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme ist in Textform (§ 126 b BGB) zu erklären. TOHA wird dem Nutzer hierzu ein Abnahmeprotokoll zukommen lassen.

6.4. Bereitstellung der Domain

(1) TOHA empfiehlt dem Nutzer, eine eigene aussagefähige Webadresse (eine sogenannte Domain), an der er als Domaininhaber („Registrant“) die ausschließlichen Nutzungsrechte besitzt, bereitzustellen. Sollte der Nutzer für die Beschaffung und/oder Pflege Unterstützung benötigen, kann TOHA dem Nutzer auf Wunsch einen preiswerten und zuverlässigen Domain-Anbieter empfehlen.


(2) Wenn der Nutzer über keine eigene Domain verfügt, wird die Webseite des Nutzers unter einer Subdomain (z.B. unter username.autohaus.live) veröffentlicht.
(3) Besitzt der Nutzer eine eigene Domain, ist er dazu berechtigt, diese extern gehostete Domain auf seine CARSET-Online Webseite umzuleiten bzw. die CARSETOnline- Webseite in einer externen Webseite anzuzeigen (z.B. Einbindung per Frame oder Iframe).

(4) Für die Erreichbarkeit der Webseite unter dem Namen der eigenen Domain ist eine Domain- Weiterleitung erforderlich. Der Nutzer muss hierzu bei seinem Domain-Anbieter veranlassen, dass unter den DNS-Einträgen der Eintrag für den Parameter „CNAME“ wie folgt angepasst wird: „proxy.toha.de“.
Die unterschiedlichen Top-Level-Domains (z.B. „.DE“) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat eigene Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung von Domains. Ergänzend gelten daher die jeweils für die zu registrierenden Domain maßgeblichen Registrierungsbedingungen und Richtlinien, z.B. bei DE-Domains die DENIC-Registrierungs-bedingungen und die DENIC-Registrierungsrichtlinien des DENIC e.G. für deren Einhaltung ausschließlich der Nutzer verantwortlich ist.
Der Nutzer ist insbesondere verpflichtet, zur Domainregistrierung die richtigen und vollständigen Daten des Domaininhabers („Registrant“) und des administrativen Ansprechpartners („Admin-C“) anzugeben. Technischer Ansprechpartner ist in jedem Fall die TOHA. Der Nutzer hat bei Änderungen die Daten unverzüglich durch Mitteilung an den Domain-Anbieter zu aktualisieren.

6.5. Fertigstellung der Webseite

Ein Fertigstellungstermin wird nicht vereinbart, dennoch wird TOHA sich um eine zeitnahe Fertigstellung nach Auftragserteilung bemühen.

Wenn aus zwingenden Gründen für den Nutzer ein Fertigstellungstermin vereinbart wird, ist dieser Termin für TOHA nicht verbindlich, sofern er aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Nutzer allein oder überwiegend zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere im Falle einer Verletzung der Verpflichtungen des Kunden gemäß Ziffer 3 dieses Vertrages.

7. Vergütung Mehraufwendungen

(1) Diese Vereinbarung umfasst die zur Erstellung der Webseite erforderlichen Arbeiten (Absatz 1).

(2) Als vergütungspflichtige Mehraufwendungen gelten in jedem Fall Aufwendungen, die TOHA tätigt, wenn der Nutzer nach Freigabe der Basis- bzw. Endversion (Absatz 5.1 und 5.2) Änderungen vornimmt, die sich auf bereits freigegebene bzw. abgenommene Leistungen beziehen.
(3) Mehraufwendungen, die über die gemäß Absatz 1 dieses Vertrages von TOHA geschuldeten Leistungen hinaus gehen, werden nach Aufwand gesondert vergütet.
(4) Grafische Arbeiten, die ggfs. anfallen, wenn der Nutzer keine, nicht genügende oder nicht verwendbare Daten liefert, werden nach Aufwand gesondert vergütet (siehe Stundesatz im Bestellformular – Upgrade Optionen).
(5) Für kostenpflichtige Änderungen gilt der auf dem Änderungsantrag ausgewiesene Verrechnungssatz.

Nutzungsbedingungen TOHA Wort/Bildmarke „mehrmarkenwelt®“

Die TOHA Automobil-Vertriebs GmbH (im Folgenden „TOHA“ genannt) ist Inhaber der eingetragenen Wort-/Bildmarke „mehrmarkenwelt®“ mitsamt Logo. TOHA gestattet seinen Kunden und den Vertragspartnern der Rahmenverträge die Verwendung der Wort-/Bildmarke unter der Voraussetzung, dass die nachfolgenden Punkte berücksichtigt werden:

Der Kunde hat die Nutzungsrechte gemäß Bestellung für die dort festgeschriebene Vertragslaufzeit vereinbart.
Die Wort-/Bildmarke darf nur unverändert genutzt werden. Die Verwendung richtet sich allein nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen, Qualitätsvorgaben und der Formatvorgaben. Jegliche Änderung des Designs ist untersagt.
Der Nutzer verpflichtet sich, die Wort-/Bildmarke insbesondere bei seiner Internetpräsentation, auf Geschäftspapieren und Werbemedien nur in der von TOHA jeweils vorgeschriebenen Form zu benutzen.
Bei geschäftlichen Aktivitäten des Nutzers darf die Wort-/Bildmarke im Bereich der Automobilbranche in jeglichen Medienformaten für folgende Anwendungen reproduziert werden:
a) Werbung und Werbematerialien in sämtlichen Formen (Broschüren, Anzeigen, Plakate, Messe-Ausstattungen und ähnliches) sowohl in Online- als auch in Printformaten,
b) Pressepublikationen (Magazine, Zeitungen, Zeitschriften, Fachzeitschriften etc.),
c) Internet-Anwendungen aller Art
Bei der Verwendung der Wort-/Bildmarke müssen folgende Nutzungsbedingungen sichergestellt werden:
a) Der Hintergrund und das Logo der Vertragsmarke dürfen nicht gegen eigene Bilddaten ausgetauscht, verändert oder eingefärbt werden. Der Nutzer hat die zur Verfügung gestellten Daten zu benutzen.
b) Die Druckauflösung des Logos sollte 300 dpi (dots per inch) betragen und in der Größe dem Platzhalter entsprechen. Vektordaten werden ausdrücklich empfohlen. Die Wort-/Bildmarke muss gut lesbar sein und es dürfen keine wichtigen Bildteile verdeckt werden.
c) Je nach Schaltung der Vertragsmarke in den in (5) aufgelisteten Medien kann der Nutzer das Format anpassen. Für die Darstellung sollte eine Mindestgröße von 10mm*10mm (breit und hoch) nicht unterschritten werden. Die Werbemedien liegen zum Teil in verschiedenen Beispielsformaten vor. Das tatsächliche Format muss dann entsprechend adaptiert werden.
d) Die Abstände zwischen den Elementen (vertikal und horizontal) folgen Designrichtlinien von TOHA und sind unveränderlich. Die Position der Elemente und deren Größe zueinander darf nicht verändert werden. Die Seitenverhältnisse der Wort-/Bildmarke sind unveränderlich. Bilder, Schriften, Logos usw. dürfen in keiner Weise verzerrt, gestaucht, gestreckt oder geneigt werden.
e) Die Schriften der einzelnen Elemente sind festgelegt und folgen dem Corporate Design der TOHA. Sie dürfen nicht gegen andere Schriften ausgetauscht werden, auch wenn diese ähnlich aussehen.
Eine Übertragung oder „Weitererteilung“ der Nutzungsberechtigung durch den Nutzer an Dritte ist nicht gestattet.
Zur Prüfung der Verwendung der Wortbildmarke kann TOHA vom Nutzer eine schriftliche Mitteilung über die Art der Verwendung der Wortbildmarke sowie Muster verlangen. Die schriftliche Mitteilung und Muster sind TOHA vom Nutzer innerhalb von 4 Wochen nach Anforderung zur Verfügung zu stellen.
Verstößt der Nutzer gegen diese Nutzungsbedingungen, ist TOHA berechtigt, die weitere Nutzung der Wort-/Bildmarke mit sofortiger Wirkung zu untersagen.
Es wird klargestellt, dass jede Haftung, für die vom Nutzer mit der Wort-/Bildmarke gekennzeichneten und vertriebenen Produkte, ausschließlich der Nutzer trägt.
In Streitfällen, ob und wie die Wort-/Bildmarke zu verteidigen ist – z.B. bei einer Klage gegen die Markenbenutzung -, entscheidet TOHA allein.
Nach Beendigung der Nutzungsberechtigung entfällt das Recht des Nutzers, die Wort-/Bildmarke zu benutzen. Dies gilt auch für den Fall einer (fristlosen) Kündigung.

Sonstige Dienste

TOHA unterhält mit verschiedenen Partnern Kooperationen mit dem Ziel, seinen Kunden besonders attraktive Dienste anzubieten. Der Kunde kann diese Dienste unter der Voraussetzung nutzen, dass die Nutzungsrechte gemäß Bestellung für die dort festgeschriebene Vertragslaufzeit entgeltlich vereinbart hat.

Nach Beendigung der Nutzungsberechtigung entfällt das Recht der weiteren Nutzung der Dienste. Dies gilt auch für den Fall einer (fristlosen) Kündigung.
Die Dienste kann der Nutzer über das TOHA.Net beantragen oder durch Kontaktaufnahme mit einem Verkaufsberater.
Die Leistung wird nicht durch TOHA erbracht, sondern zur weiteren Bearbeitung an einen kompetenten Partner vermittelt, der die Beratung, den Abschluss und die Leistungsüberbringung übernimmt. TOHA tritt insofern nur als Vermittler der Leistung auf kann daher für die Leistungserbringung nicht haftbar gemacht werden. Im Übrigen gelten die AGB und Nutzungsrechte des Kooperationspartners für den jeweiligen Dienst.

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