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Allgemein Erstellt von Peter Krieg
Allgemein Erstellt von Peter Krieg
Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise (inkl. MwSt.). Die Fahrzeuge sind teils sofort verfügbar oder mit kurzen Lieferzeiten im EU-Außenlager abrufbar! Bei der Wahl von Ausstattungselementen, werden Ihnen die Fahrzeuge angezeigt, die Ihren Anforderungen am nächsten kommen.
Die hier aufgeführte Ersparnis (in % bzw. Euro unter UVP) wurde mit dem deutschen UVP eines vergleichbar ausgestatteten Fahrzeugs aus Deutschland gegenübergestellt. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit der gemachten Angaben übernommen. Die aufgeführten Preise sind unverbindliche Preisempfehlungen der Hersteller (UVP) mit Stand: 11/2016. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
1) Der aufgeführte Preis versteht sich bereits inkl. deutschem Kfz-Brief und abzüglich Zulassungsbonus in Höhe von 500 €. Der Zulassungsbonus wird unter folgenden Voraussetzungen gewährt: 1. Vorlage einer Ankaufsvollmacht gem. Anlage zum Kaufvertrag "Zulassungsbonus Teil1" im Original innerhalb von 10 Werktagen nach Vertragsabschluss. 2. Vorlage der Paß- oder Personalausweiskopie innerhalb von 10 Werktagen nach Vertragsabschluss. 3. Vorlage einer Kopie der Zulassungsbescheinigung auf den Käufer (Endkunden) gem. Ziff. 2 innerhalb von 60 Tagen nach Auslieferung. Nur bei Vorliegen sämtlicher Nachweise kann der Zulassungsbonus berücksichtigt werden. Die Anlage zum Kaufvertrag "Zulassungsbonus Teil1" ist Bestandteil des Kaufvertrages. EU-Fahrzeug mit evtl. Kurzzeitzulassung.
2) Effizienzklassen werden auf Grundlage der gemessenen CO2-Emission unter Berücksichtigung des Fahrzeuggewichts ermittelt. Fahrzeuge, die dem Durchschnitt entsprechen werden mit D eingestuft. Fahrzeuge, die besser als der heutige Durchschnitt sind, werden mit A+, A, B oder C eingestuft. Fahrzeuge, die schlechter als der Durchschnitt sind, werden mit E, F oder G beschrieben.
3) Die berechneten Werte stellen die unverbindliche Kfz-Jahressteuer dar und gehen von einfachen Fällen aus. Besonderheiten wie Veränderungen im CO2-Wert, welche durch Ausstattungsunterschiede hervorgerufen werden, Saisonkennzeichen und Vergünstigungen werden nicht berücksichtigt. Die tatsächliche Steuerschuld wird im Einzelfall vom Finanzamt durch den Steuerbescheid festgesetzt. (vgl. Online-Rechner des Bundesfinanzministeriums)
4) Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutschen Automobil Treuhand GmbH, Helmut-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen (www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.
5) Dies ist ein unverbindliches, freibleibendes Finanzierungsbeispiel der Bank11 für Privatkunden und Handel GmbH, Hammer Landstr. 91, 41460 Neuss, für die Ihr Autohaus als ungebundener Vermittler gemeinsam mit Ihnen die Darlehensvertragsunterlagen zusammenstellt. Bonität vorausgesetzt. Die vorbezeichneten Angaben beinhalten zugleich das repräsentative Beispiel gemäß § 6a Preisangabenverordnung (PAngVO) dar. Soweit es sich um eine Sonderaktion handelt, stellen die vorbezeichneten Angaben zugleich das repräsentative Beispiel gemäß § 6a Abs.3 PAngVO innerhalb der Sonderaktion dar.
11) Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO2-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: https://www.dat.de/co2/
12) Es werden nur die CO2-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des Pkw entstehen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Pkw sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.
13) Aufgrund der CO2-Bepreisung sind künftig Erhöhungen der Kraftstoffkosten möglich. Die künftige CO2-Preisentwicklung ist unsicher, daher werden die möglichen CO2-Kosten anhand von drei angenommenen CO2-Preisen für den Zeitraum 2025 bis 2034 berechnet. Die tatsächlichen CO2-Preise können sowohl höher als auch niedriger als in den hier zugrundeliegenden Modellrechnungen ausfallen. Die CO2-Kosten sind beim Tanken mit den Kraftstoffkosten zu bezahlen. Weitere Informationen unter www.alternativ-mobil.info.